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Zwei Anträge je Blatt mit Vertretung, Resturlaub und Genehmigungsfeld. Auf Seite 2 die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes, kurz erklärt für Betrieb und Team.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen pro Woche (§ 3 BUrlG), bei fünf Tagen sind es 20 Arbeitstage. Teilzeitkräfte und Minijobber haben anteilig denselben Anspruch. Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG).
Der Betrieb legt den Urlaub fest, muss die Wünsche des Mitarbeiters aber berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Ablehnen darf er nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder wenn Wünsche anderer Mitarbeiter sozial vorrangig sind. Deshalb hat das Formular ein Feld für den Grund.
Urlaub gehört ins laufende Jahr. Übertragen wird nur bei dringenden Gründen und dann bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub aber nur, wenn der Betrieb vorher zum Nehmen aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.
| Arbeitstage je Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|
| 6 | 24 Arbeitstage |
| 5 | 20 Arbeitstage |
| 4 | 16 Arbeitstage |
| 3 | 12 Arbeitstage |
| 2 | 8 Arbeitstage |
| 1 | 4 Arbeitstage |
Der Zettel liegt in der Küche, die Chefin ist im Urlaub, und der Resturlaub steht in einer Excel-Tabelle, die keiner mehr pflegt. Am Jahresende streiten sich dann alle über zwei Tage.
In Precoria beantragen Mitarbeiter den Urlaub in der App, die Leitung genehmigt mit einem Tipp, der Dienstplan wird gesperrt und der Resturlaub rechnet sich selbst. Für das Steuerbüro stehen die Tage im Monatsexport.